Ausbildung Steuerberater
In vielen Situationen, in denen die Allgemeinbildung in einem bestimmten Bereich nicht ausreicht, muss professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Dies kann auch ein Steuerberater sein, welcher den Betroffenen in steuerlichen Angelegenheiten zur Seite steht.
Der Weg zum Steuerberater
Selbstverständlich muss man, um den Beruf des Steuerberaters auszuüben, eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Diese kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, denn eine Berufsausbildung zum Steuerberater gibt es nicht.
Eine Möglichkeit, Steuerberater zu werden, ist eine kaufmännische Ausbildung, zum Beispiel als Steuerfachangestellte/r. Nach dieser Ausbildung muss der Absolvent zahlreiche Erfahrungen in diesem Beruf und im Bereich Steuern und Beratung sammeln, damit er dann zu einer Steuerberatungsprüfung zugelassen wird.
Eine weitere Möglichkeit, in diesem Beruf Fuß zu fassen, ist das Hochschulstudium in einem wirtschaftlichen oder einem rechtswirtschaftlichen Fach. Danach muss der Akademiker, genau wie der Absolvent einer Ausbildung, zahlreiche Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts sammeln, um dann ebenfalls zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden.
Die Steuerberaterprüfung
Die Prüfung zum Steuerberater umfasst vier Teile, davon sind drei Teile schriftlich und ein Teil mündlich. In der Prüfung werden die Kandidaten in zahlreichen Gebieten abgefragt, die unter anderem das Berufsrecht, Verbrauchersteuern, Erbschaftsrecht und Bewertungsrecht sein können und sehr umfangreich sind. Die schriftlichen Teile der Prüfung dauern bis zu sechs Stunden und müssen an drei Tagen in Folge absolviert werden.
Zum mündlichen Teil der Prüfung werden nur jene Prüfungsteilnehmer zugelassen, dessen Ergebnis im schriftlichen Teil mit mindesten 4,5 bewertet wurde. Die mündliche Prüfung zum Steuerberater besteht aus einem Vortrag des Prüfungsteilnehmers, aus sechs Bereichen und dauert ca. 4 Stunden.
Berufliche Perspektive
Als Steuerberater arbeitet man nicht immer nur als Einzelperson, sondern es kann sich auch mit mehreren Steuerberatern zusammengeschlossen werden und auch eine Gründung einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft ist möglich.
Der Steuerberater erledigt seine Aufgaben meist auch nicht komplett selbst, sondern besitzt ebenfalls ihm assistierende Steuerfachangestellten.