Bonitätsprüfung

 
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Wenn Sie sich mit der Finanzierung einer größeren Anschaffung befassen oder wenn Sie sich für einen Ratenkauf entschließen, dann werden Sie immer wieder auf den Begriff der Bonitätsprüfung stoßen. Eine gute Bonität ist immer Voraussetzung dafür, dass man einen Kredit erhält oder dass der Ratenkauf bewilligt wird. Heute kommt es auch vor, dass einige Betreiber von Mobilfunknetzen erst eine Bonitätsprüfung durchführen, bevor sie einen Handyvertrag annehmen. Auch in der Welt der Unternehmer wird vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen in der Regel eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners vorgenommen. Schließlich möchte jeder wissen, was aus seinem Geld wird. Doch wissen Sie auch, wie eine solche Bonitätsprüfung eigentlich vorgenommen wird?

Im privaten Bereich werden dazu fast immer die gleichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Die bekannteste Methode ist hierbei immer noch die Schufa-Abfrage. Bei der Schufa werden alle Daten gesammelt und gespeichert, die für die Prüfung der Bonität eines Menschen von Bedeutung sind. Wenn Sie ein Girokonto eröffnen oder kündigen, so ist dies bei der Schufa hinterlegt. Haben Sie einen Ratenkauf abgeschlossen oder einen Kredit beantragt, so werden auch diese Daten bei der Schufa erfasst. Für die Bonitätsprüfung von ganz entscheidender Bedeutung ist jedoch, ob bei den Daten in der Schufa auch Negativmerkmale auftauchen. Damit sind all jene Daten gemeint, die über eine schlechte Zahlungsmoral Auskunft geben. Sollten sich also bei Ihrer Schufa-Abfrage herausstellen, dass Sie solche Negativmerkmale besitzen, dann fällt die Prüfung Ihrer Bonität auch negativ aus, was gleichbedeutend ist mit einer Absage Ihres beantragten Kredits oder Ratenkaufs.

Solche Abfragen finden auch zwischen Unternehmen statt, wenn diese erstmals in Geschäftsbeziehungen treten. Allerdings tritt hier nicht die Schufa auf den Plan, sondern ein anderes Unternehmen. Die Funktion ist jedoch die gleiche, nur dass sich hier alles auf dem Unternehmenssektor abspielt. In der letzten Zeit wird die Bonität aber nicht mehr ausschließlich mit einer Schufa-Abfrage geprüft. Sicher haben auch Sie schon einmal von Ranking-Agenturen gehört. Solche Rankings werden immer dann genutzt, wenn von der Person, deren Bonität überprüft werden soll, keine Einverständniserklärung vorliegt. Hierbei werden beispielsweise der Wohnort der Person und der ausgeübte Beruf genommen. Liegt für den Wohnort eine hohe Arbeitslosigkeit vor und kommt es dort häufiger zu einer Privatinsolvenz, dann ergibt dies ein negatives Ranking. Für das Ranking werden die tatsächlichen Verhältnisse der betreffenden Person nicht zugrunde gelegt.